Was ändert sich im Jahr 2013 für Familien?
Das Jahr läuft schon in vollem Gange und es gibt, wie jedes Jahr, einige Änderungen für Familien. Nicht alles ist gut, aber es ist auch nicht alles schlecht! Hier die wichtigsten Änderungen, die dieses Jahr auf die Familien zukommen:
Die Praxisgebühr wurde abgeschafft
Seit dem 01. Januar 2013 wird die, nicht besonders geliebte, Praxisgebühr wieder abgeschafft. Nicht nur, dass es eine Einsparung für Familien ist, auch die Ärzte haben viel weniger Verwaltungsaufwand.
Das Betreuungsgeld kommt
Auch wenn der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz besteht, heißt es noch lange nicht, dass man auch einen bekommt – denn noch immer fehlen Plätze für die Kleinen. Wer also wirklich Pech hatte, kann sich nun über das Betreuungsgeld freuen. Denn Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder zuhause betreuen und nicht in einer staatlich geförderte Einrichtung betreuen lassen, bekommen ab August 2013 einen Zuschuss von 100 Euro im Monat. Ab August 2014 gibt es sogar 150 Euro. Zugute kommt das Geld allen Kindern, die ab dem 01. August 2012 das Licht der Welt erblickten.
Doch Vorsicht:
Man kann nicht gleichzeitig Elterngeld und Betreuungsgeld erhalten, denn das Betreuungsgeld schließt an das Elterngeld an. Hat sich die Familie aber dazu entschlossen, das Elterngeld über zwei Jahr auszahlen zu lassen, können sie trotzdem das Betreuungsgeld erhalten. Dadurch wird die Bezugsdauer zwar nicht verlängert, sondern nur der Auszahlungszeitraum in eine erste und zweite Rate geändert wird.
Weiterhin wird das Betreuungsgeld auf die Sozialhilfe und das ALG II angerechnet – dadurch haben die Familien also nicht mehr Geld in der Tasche. Familien müssen sich das Elterngeld aber nicht bar auszahlen lassen, denn wenn sie es für die Ausbildung der Kinder oder die Altersvorsorge anlegen, gibt es noch einmal 15 Euro zusätzlich. Wichtig ist, dass dieses Bildungssparen auch dann möglich ist, wenn die Familien Sozialleistungen erhalten.
Doch noch ist das alles nicht so sicher – denn gewinnt die SPD die Bundestagswahl 2013, hat sie bereits angekündigt, dieses Betreuungsgeld wieder abzuschaffen.
Rechtsanspruch eines Kitaplatzes für Kleinkinder unter drei Jahren
Nun ist es soweit, denn ab August 2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita. Leider nur theoretisch, denn wie oben schon erwähnt, fehlen laut Familienministerium noch über 200.000 Plätze. Auch wenn das Bundeskabinett schon 2012 im September beschlossen hat knapp 600 Millionen bereitzustellen, um weitere 30.000 Betreuungsplätze zu schaffen, wird es noch Jahre dauern, bis wirklich jedes Kind einen Kitaplatz erhält.
Wer keinen Betreuungsplatz für sein Kind erhält, kann diesen, gegenüber der zuständigen Kommune, einklagen.
Die Berechnungsgrundlagen für das Elterngeld ändert sich
Bei allen Kinder, die nach dem 01. Januar 2013 geboren wurden, ändert sich die Elterngeldberechnung. Bisher wurde das tatsächliche Nettoeinkommen herangezogen, nun werden pauschalierte Abzüge für Steuern und Abgaben vom Bruttolohn vorgenommen und das Elterngeld danach berechnet. Allerdings werden die Änderungen bei den meisten Familien nicht nennenswert sein. Laut Experten der ARAG-Versicherung, soll das bei einem Bruttoeinkommen von 2.000 bis 3.000 Euro etwa sieben bis zehn Euro/Monat betragen.
Zum Elterngeldrechner
Der ALG II Satz wird angeboben
Seit dem 01. Januar 2013 haben Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen, bis zu acht Euro mehr Geld zur Verfügung. Der Regelbedarf ändert sich wie folgt:
- Alleinlebende erhalten nun 382 Euro – das sind acht Euro mehr
- Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften haben einen Regelsatz von 345 Euro – ebenfalls acht Euro mehr
- Erwachsene, die im Haushalt anderer leben bekommen 306 Euro – macht sieben Euro mehr aus
- Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren erhalten einen Regelsatz von 289 Euro – ein Mehr von zwei Euro
- Kinder von 6 bis unter 14 Jahren haben einen Anspruch auf 255 Euro – eine Mehrleistung von vier Euro mehr
- Kinder von 0 bis 6 Jahren bekommen einen Regelsatz von 224 Euro – also fünf Euro mehr
Der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wird höher
Nach Empfehlung des Deutschen Familiengerichtstages hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine neue Tabelle, zum Selbstbehalt bei Unterhaltspflichtigen Personen, veröffentlicht. Die Tabelle ist zwar nicht gesetzlich bindend, wird aber bei Gericht oftmals als Bemessungsgrundlage genommen.
Diese Änderungen werden empfohlen und gelten seit dem 01. Januar 2013
- Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern/Schülern bis zum 21. Lebensjahr
- die unterhaltspflichtige Person ist nicht erwerbstätig: 800 Euro (vorher 770 Euro)
- die unterhaltspflichtige Person ist erwerbstätig: 1.000 Euro (vorher 950 Euro)
- Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern 1.200 Euro (vorher 1.150 Euro)
- Unterhaltspflicht gegenüber Ehegatten, wie auch Mutter oder Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100 Euro (vorher 1.050 Euro)
- Unterhaltspflicht gegenüber Eltern, Enkeln: 1.600 Euro (vorher 1.500 Euro)
Der Kindesunterhalt wurde nicht erhöht, da er durch diese Tabelle nicht abgedeckt ist. Es wird allerdings mit einer Anhebung im Jahr 2014 gerechnet.